Helmut Goerlich, Wolfgang Huber, Karl Lehmann
Soll es in der Präambel des Verfassungsvertrags der Europäischen Union eine Bezugnahme auf Gott geben oder wenigstens einen expliziten Hinweis auf die christliche Fundierung Europas? An dieser Frage scheiden sich die Geister nach wie vor. Der Band präsentiert die wesentlichen Argumente dieser Debatte anhand dreier Beiträgen, in denen die unterschiedlichen Positionen pointiert zur Sprache kommen.
Der Leipziger Jurist Helmut Goerlich legt die Gründe dar, die – vor allem aus juristischer Sicht – gegen einen Gottesbezug sprechen. Bischof Wolfgang Huber, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, und Karl Kardinal Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sprechen sich demgegenüber deutlich für einen Gottesbezug in der Präambel des Verfassungsvertrages aus. So wird auf ausgesprochen informative und lebendige Weise eine hilfreiche Orientierung in dieser geistes- und kulturpolitischen Kontroverse gegeben.
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Helmut Goerlich, Wolfgang Huber, Karl Lehmann
Soll es in der Präambel des Verfassungsvertrags der Europäischen Union eine Bezugnahme auf Gott geben oder wenigstens einen expliziten Hinweis auf die christliche Fundierung Europas? An dieser Frage scheiden sich die Geister nach wie vor. Der Band präsentiert die wesentlichen Argumente dieser Debatte anhand dreier Beiträgen, in denen die unterschiedlichen Positionen pointiert zur Sprache kommen.
Der Leipziger Jurist Helmut Goerlich legt die Gründe dar, die – vor allem aus juristischer Sicht – gegen einen Gottesbezug sprechen. Bischof Wolfgang Huber, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, und Karl Kardinal Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sprechen sich demgegenüber deutlich für einen Gottesbezug in der Präambel des Verfassungsvertrages aus. So wird auf ausgesprochen informative und lebendige Weise eine hilfreiche Orientierung in dieser geistes- und kulturpolitischen Kontroverse gegeben.
Zu den Autoren
Helmut Goerlich, Dr. iur., Jahrgang 1943, lehrt als Professor an der Juristenfakultät der Universität Leipzig als Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht. Zuvor lehrte er in Hannover, Hamburg, Frankfurt am Main und Wuppertal. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Instituts für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen Bundesländern sowie Mitglied zahlreicher wissenschaftlicher Vereinigungen wie der Deutschen Staatsrechtslehrervereinigung, der Gesellschaft für Umweltrecht, der Gesellschaft für Rechtsvergleichung und der Harvard Law School Association of Germany.
Wolfgang Huber, Dr. theol., Jahrgang 1942, studierte Theologie in Heidelberg, Göttingen und Tübingen. Nach Promotion (1966) und Habilitation (1972) lehrte er von 1980 bis 1984 an der Universität Marburg und von 1984 bis 1994 an der Universität Heidelberg. Seit 1995 ist er Honorar-Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Heidelberg. Wolfgang Huber war von 1983 bis 1985 Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages und ist seit 1994 Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Er war von 1998 bis 2001 Mitglied des Zentral- und des Exekutivausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen und von 2001 bis 2003 Mitglied des Nationalen Ethikrats. Seit 1997 ist er Mitglied und seit November 2003 Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Karl Kardinal Lehmann, Dr. phil., Dr. theol., Dr. h.c. mult., Jahrgang 1936, studierte Philosophie und Theologie in Freiburg und Rom. 1963 wurde er in Rom zum Priester geweiht. Von 1964 bis 1967 war er Assistent von Karl Rahner an den Universitäten München und Münster, 1968 wurde er in Mainz zum Professor für Dogmatik und Theologische Propädeutik berufen und ab 1971 lehrte er in Freiburg i. Br. als Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie. Im Jahr 1983 wurde er zum Bischof von Mainz ernannt und geweiht. Seit 1987 ist er Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, von 1993 bis 2001 war er Erster Vizepräsident des Rates der Europäischen Bischofskonferenz (CCEE). Im Februar 2001 wurde er durch Papst Johannes Paul II. zum Kardinal erhoben.